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Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht: Selbst wer am Zoll angibt, nicht zu wissen, dass das erstandene Produkt eine Fälschung ist, muss es abgeben. Die Tatsache, dass das Produkt bereits vor langer Zeit gekauft wurde oder gar ein Geschenk war, ändert daran nichts.
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Alles nur halb so wild, auch bei einem Rechtsfall. Denn Sie haben die beruhigende Gewissheit: Wir sind für Sie da! Also tief durchatmen und uns kontaktieren. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, ob es um eine Auskunft geht oder um einen Rechtsfall.
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