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Grüezi

Eine gute Versicherung zu haben ist entscheidend, wenn es darum geht einen durch einen Autounfall anfallenden Schaden zu beheben. Wussten Sie jedoch, dass Ihnen jede noch so gute Versicherung nichts nützt, wenn Sie mit stark abgefahrenen Pneus, viel zu hoher Geschwindigkeit oder ohne Fahrausweis unterwegs waren? In unserem aktuellen Newsletter finden Sie nützliche Informationen dazu, in welchen Fällen jede Versicherung – zu Recht – die Schadenübernahme verweigern kann. Selbstverständlich sind wir von der DAS aber auch in einem solchen Fall für Sie da und prüfen, ob der von der Versicherung zurückgeforderte Betrag gerechtfertigt ist. Ich wünsche Ihnen eine unfallfreie Zeit.

Herzlich

Alain Freiburghaus, CEO DAS Schweiz


 



DAS CEO
 
 
  Aktuell  
 
Wenn die Versicherung nicht bezahlt…

Versicherungen sind essentiell, wenn es beispielsweise darum geht, die durch einen Unfall entstandenen hohen Kosten zu decken. Was jedoch oft vergessen wird: Eine Versicherung entbindet Herrn und Frau Meier nicht von ihrer Sorgfaltspflicht. Wird diese grobfahrlässig verletzt, kann die Versicherung das Geld für den Schaden bei ihnen zurückfordern. Was dies konkret bedeutet, erklärt DAS Juristin Sebastiana Roud im Interview.

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  Rechtstipp  
 
Wenn es beim Einparken kracht

Beim Einparken ein anderes Auto touchiert? In diesem Fall reicht ein Zettel unter dem Scheibenwischer mit den persönlichen Angaben nicht aus.

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Alles nur halb so wild, auch bei einem Rechtsfall. Denn Sie haben die beruhigende Gewissheit: Wir sind für Sie da ! Also tief durchatmen und uns kontaktieren. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, ob es um eine Auskunft geht oder um einen Rechtsfall.

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Montag bis Freitag,
8 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr

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