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  Newsletter DAS 2/2010
 

Grüezi

Sommerzeit ist Ferien- und Reisezeit. Doch nicht immer findet der Gast im fremden Land genau das vor, was ihm von seinem Reiseanbieter versprochen wurde. Und dass Ferien manchmal zwangsverlängert oder annulliert werden müssen, wissen wir spätestens seit dem Ausbruch des isländischen Vulkans Eyjafjalla, der seit April immer wieder unseren gesamten Flugverkehr lahm legt. Damit Sie sich jedoch selbst in solchen Fällen entspannen können, versorgen wir Sie in unserem zweiten Newsletter mit Tipps zum richtigen Verhalten bei Reise- und Flugpannen. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen einen erholsamen Sommer. Geniessen Sie ihn.

Herzlich

Alain Freiburghaus, CEO DAS Schweiz

Aktuell
Abflug auf unbekannte Zeit verschoben

Das Zimmer im gebuchten Hotel hat nicht wie angekündigt Meersicht. Der Pool ist, entgegen der schönen Bilder im Reisekatalog, schmutzig und unbenutzbar. Und dann fällt auch noch der Rückflug am geplanten Tag ins Wasser. Damit die lang herbeigesehnten Ferien nicht zum Albtraum werden, gibt DAS Jurist Jean-François Dutruy Tipps fürs richtige Verhalten.

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globe
Rechtstipp

Mehrkosten werden übernommen

Bereits jedoch beim Flug fängt eine Reise an. Was also tun, wenn dieser plötzlich verschoben oder gar annulliert wird? Weiterlesen

Kostenlose Umbuchung bei höherer Gewalt

Dass Naturereignisse den Flugverkehr lahm legen können, zeigte der im April in Island ausbrechende Vulkan Eyjafjalla. Er ist ein klassischer Fall von höherer Gewalt. Weiterlesen

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