
Nachbarschaftsstreit: der Feind von nebenan
Geschafft! Sie sind stolzer Besitzer von Wohneigentum. Diese langfristige Investition haben Sie mit verschiedenen Versicherungen geschützt. Doch auch Ihr gutes Recht auf Lebensqualität in Ihren eigenen vier Wänden sollten Sie absichern.
Es kann der Ruhigste nicht in Frieden leben, wenn es dem Nachbarn nicht gefällt: Rauch, Lärm, Haustiere, Kinder, Pflanzen - wollte man die Gründe für nachbarschaftliche Streitigkeiten aufzählen, käme man schnell auf eine fast endlose Liste. Wenn Gespräche nichts mehr nützen und auch eine neutrale Person nicht mehr vermitteln kann, dann ist bereits viel Porzellan zerschlagen. Die Wahrscheinlichkeit, den Streit allein gütlich und vor allem dauerhaft beizulegen, sinkt gegen null.
Sind Sie bei der DAS versichert, können Sie sich in so einer schwierigen, zermürbenden Situation gemütlich zurücklehnen. Denn Sie haben die beruhigende Gewissheit, dass Ihnen die Profis der DAS die Probleme abnehmen.
Die Anwälte, Juristen und Experten der DAS sorgen dafür, dass Sie zu Ihrem guten Recht kommen. Ganz gleich, ob Sie der Kläger oder der Beklagte sind. Die DAS steht auf Ihrer Seite. Wir setzen uns für Ihr Recht ein oder wir verteidigen Sie. Zu einem erstaunlich tiefen Preis: Ihre Jahresprämie entspricht ungefähr den Kosten von EINER Anwaltsstunde. Und diese Stunde benötigen Sie erfahrungsgemäss nur schon, um Ihre Situation darzulegen und zu erklären. Die DAS übernimmt die Kosten für Anwalt, Expertisen und Gericht, ausserdem profitieren Sie von weiteren Vorteilen sowie dem Rechtsschutz für viele andere Situationen im Alltag. Sie sind geschützt: als Wohneigentümer, als Arbeitnehmer, als Konsument und in vielen anderen Lebenssituationen.
Gehen Sie auf Nummer sicher und schützen Sie Ihre Lebensqualität in Ihrem Eigenheim. Je früher, desto besser. Denn wenn ein Rechtsstreit bereits vor dem Versicherungsabschluss besteht, kann Ihre Rechtsschutzversicherung nicht mehr eingreifen. Aber sie kann es beim nächsten. Zumindest ein Trost.
Schutz für Wohneigentümer
Die Jahresprämie der DAS Rechtsschutzversicherung entspricht ungefähr dem Honorar einer Anwaltsstunde.
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