
Wenn Ihr Garten plötzlich zu Nachbars Garten wird
Stellen Sie sich vor, Ihr Garten schrumpft in dem Masse, in dem die Grundstücksfläche Ihres Nachbarn wie von Zauberhand zunimmt. Zudem verschwindet der Grenzstein im Nichts. Dahinter steckt allerdings keine Magie, sondern der grüne Daumen und die Strategie Ihres Nachbarn. Was nun? Mit genau diesem Problem sah sich das ältere Ehepaar Huber konfrontiert.
Doch dank der DAS konnte es den Nachbarn in seine Schranken beziehungsweise hinter den Gartenzaun verweisen. Hier erfahren Sie die ganze Geschichte.
Wenn der Bambus den Nachbarn auf die Palme bringt.
Das Ehepaar Huber lebt seit 30 Jahren in seinem Einfamilienhaus mit einem schönen, grosszügigen Garten. Was das ältere Paar nicht bemerkt: Seit Jahren erweitert Nachbar Bucher langsam, aber stetig sein Grundstück. Seine Gartenfläche vergrössert sich in dem Masse, in dem sich diejenige des Ehepaars Hubers verkleinert.
Nachbar Bucher geht geduldig und geschickt vor: Heimlich, still und leise rückt er mit den Bepflanzungen immer näher zur Grundstücksgrenze vor, bis er auf der Grenze angelangt ist. Dort pflanzt er nun alle paar Meter Bambus an.
Der Bambus gedeiht unter der sorgfältigen Pflege prächtig und hat innerhalb von drei Jahren immense Ausmasse angenommen, sowohl in der Höhe als auch vor allem in der Breite. Doch der Nachbar hat seine Rechnung ohne die längst erwachsenen Kinder des Ehepaars Huber gemacht, denen der gezielte Wildwuchs bei einem Besuch ins Auge springt. Im Namen ihrer Eltern verlangen sie von Bucher, den Bambus zurückzustutzen und zu bändigen. Dieser versucht sich damit herauszureden, bei Bambus handle es sich nicht um ein Gehölz, sondern es zähle zu den Gräsern, weshalb die üblichen Abstands- und Höhenbeschränkungen nicht gelten würden.
Diese Argumentation ist der Familie Huber endgültig zu viel und sie geht dem Sachverhalt beziehungsweise dem Grenzverlauf nun genau auf den Grund. Zum ersten Mal seit rund einem Jahrzehnt kümmern sich die Hubers um ihre genaue Grundstücksgrenze und erleben eine grosse Überraschung: Der Grenzstein ist verschwunden. So ist es nun unklar, wo das eine Grundstück anfängt und wo das andere aufhört. Auf die schriftliche Aufforderung, die entfernte Grenzmarkierung durch einen Geometer auf seine Kosten erneuern zu lassen, reagiert Herr Bucher nicht.
Daraufhin kontaktiert Ehepaar Huber die DAS und beauftragt sie, den Fall zu übernehmen. Die Anwältin der DAS informiert Herrn Bucher schriftlich über die Gesetzesgrundlage: Grenzmarkierungen dürfen nur durch den Geometer entfernt und wieder gesetzt werden. Kosten aus Zuwiderhandlungen gehen zulasten des Verursachers. Sie schlägt Bucher eine gütliche Einigung vor und fordert in ihrem eingeschriebenen Brief auf, den Grenzstein durch einen Geometer neu setzen zu lassen und seine Bepflanzungen auf dem Grundstück des Ehepaars Hubers zu entfernen sowie zukünftig den vorgeschriebenen Grenzabstand seiner Pflanzen einzuhalten. Nachbar Bucher zeigt sich einsichtig und hält sich an den Termin, den die DAS Anwältin festgelegt hat. Die Familie Huber ihrerseits, aus der Erfahrung klug geworden, lässt ihren Garten durch einen Zaunbauer einzäunen - selbstverständlich unter exakter Einhaltung der Grenzvorschriften.
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