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Baustelle beim Nachbarn: Land unter für Ihr Haus!

Stellen Sie sich vor, Ihr Haus rutscht weg und auf Ihrem Grundstück entsteht ein Sumpf ... Genau das ist dem Eigentümer Hans R. passiert. Auf dem Nachbargrundstück bei seinem Ferienhaus im Tessin wurden zwei Doppeleinfamilienhäuser gebaut. Die Planer hatten bei der Statik einen Dimensionierungsfehler gemacht und auch bei der Stützmauer gepfuscht. Für den immensen Schaden an der Liegenschaft von Hans R. wollte niemand zuständig sein: Der Ingenieur schob die Schuld auf den Geologen und dieser auf die Baufirma.
Doch Hans R. hatte Glück im Unglück.

Wenn dank des Nachbarn der Hang rutscht. Und Ihr Haus gleich mit.

Bautätigkeit auf dem Nachbargrundstück. Zwei Doppeleinfamilienhäuser sollen entstehen. Doch das eingesetzte geologische Sondierprogramm erkennt die problematischen Zonen im Baugrund nicht und beurteilt die Beschaffenheit des Parzellenuntergrunds völlig falsch. Die Folge: Gleich bei den ersten Aushubarbeiten beginnt die Böschung zu rutschen.

Man sollte meinen, dass diese beunruhigende Tatsache die Verantwortlichen alarmieren und ihre ganze Aufmerksamkeit erfordern sollte. Tut es aber nicht, im Gegenteil: Es wird munter weitergebaut.

Die Katastrophe nimmt ihren Lauf und weitet sich auf das Nachbargrundstück aus. Das Ferienhaus von Hans R. rutscht weg. Als wäre das nicht schlimm genug, sorgt die neu erstellte Stützmauer für ein Feuchtgebiet in Form eines Sumpfes direkt vor der Garage von Hans R. Die Stützmauer wurde ohne Entwässerung gebaut. Ein zusätzlicher Pfusch am Bau, ein weiteres Problem für Hans R.

Hans R. hat die Nase gestrichen voll. Er ruft die DAS auf den Plan, die sich des Problems und der rechtlichen Situation sofort annimmt. Doch natürlich ist sich niemand eines Fehlers bewusst, die Verantwortung wird abgeschoben, alle waschen ihre Hände in Unschuld.

Für die DAS beginnt ein aufwendiges Beweissicherungsverfahren. Als Erstes werden vorsorgliche Massnahmen eingeleitet: Einerseits, um den Schaden zu begrenzen, andererseits, um sicherzustellen, dass nachträglich nichts vom Pfusch vertuscht werden kann. Gleichzeitig leiten die DAS Anwälte die Schadenersatzprozesse gegen Bauherr, Unternehmer und Ingenieure ein.

Wie komplex die Situation ist, zeigen die Fakten: Der Fall zieht sich über neun lange Jahre hin und verursacht Anwalts- und Gerichtskosten von 250'000 Franken. Die DAS gewinnt den Prozess für ihren Kunden Hans R. und verhilft ihm zu seinem guten Recht.

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