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Wenn der Blick nicht mehr auf See und Alpen, sondern auf einen Dschungel fällt

Weder Ansichtssache noch Wahnvorstellungen, wenn statt Alpen und See nur noch Urwald zu sehen ist. Und dass Herr Imboden tagsüber Licht in seinem Haus braucht, hat nichts mit seiner Sehkraft zu tun, sondern ebenfalls mit dem Pflanzeifer seiner Nachbarn.

Wenn in Nachbars Garten nur noch Tarzan fehlt und im eigenen Haus das Licht

Herr Imboden ist mit Leib und Seele Gemüsegärtner, auch nach seiner Pensionierung. Im Garten seines Eigenheims baut er Salat und Gemüse an und kümmert sich liebevoll um seine Kulturen.

Im Nachbarhaus von Herrn Imboden ziehen neue Besitzer ein. Das junge Pärchen hat bisher in der Stadt gelebt und ist ganz begeistert, jetzt ein Haus mit Garten und wie Herr Imboden Blick auf einen kleinen See und die Alpen zu haben. Das Paar hat neben seiner Karriere nun noch ein weiteres Ziel für seine ehrgeizigen Pläne entdeckt: einen Garten mit möglichst vielen schnell und üppig wachsenden Pflanzen und Bäumen. Insbesondere für Sommerflieder, hohe Gräser wie Elefantengras oder Chinaschilf sowie für Bambus entwickeln sie eine grosse Leidenschaft. Die neuen Pflanzungen gedeihen rasant; kein Wunder, denn die gewählten Sorten werden bis zu sechs Meter hoch. Der Dschungel bleibt nicht ohne Folgen für Herrn Imboden: Nach drei Jahren ist seine Seesicht im Dickicht verschwunden und seine Setzling fristen ein kümmerliches Schattendasein. Im Wohnzimmer braucht Herr Imboden tagsüber Licht, um zu lesen. Auf seine zaghaften Bitten, die Pflanzen zurückzuschneiden, erfolgt keine Reaktion, und der schüchterne Mann wendet sich an die DAS; er selbst weiss sich nicht durchzusetzen.

Mit der DAS als Rückendeckung zieht Herr Imboden vor Gericht, da die Gegenpartei in keinster Weise zu einer gütlichen Einigung bereit war. Das Urteil fällt zugunsten Herrn Imboden aus; klar wird festgehalten, dass die Seesicht jederzeit gewährleistet sein muss und der Lichteinfall durch nichts behindert werden darf. Die Nachbarn müssen ihren Urwald auf ein erträgliches Mass zurückstutzen. Die Gesamtkosten des Verfahrens belaufen sich auf rund 14‘000 Franken. Herr Imboden muss sich daran mit keinem Franken beteiligen - ganz im Gegensatz zu seinen Nachbarn, die als unterlegene Partei die Verfahrenskosten tragen müssen. Die Anwaltskosten des pensionierten Gemüsegärtners sind dank seiner Rechtsschutzversicherung von der DAS gedeckt.

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