
Schutz für Familie & Wohngemeinschaft
Freuen Sie sich: Den Begriff «Familie» legen wir von der DAS bei unserer Privat-Rechtsschutzversicherung sehr grosszügig aus. Denn Sie können auch Konkubinatspartner mitversichern sowie alle weiteren - auch nicht verwandten - Personen, die mit Ihnen unter einem Dach leben.
So einfach wie hier ist es selten, Familiensinn zu beweisen
Bei der DAS Privat-Rechtsschutzversicherung haben Sie die Wahl, wen Sie versichern möchten: Nur sich selbst? Oder alle Personen, die in Ihrem Haushalt leben? Oder auch pflegebedürftige Familienangehörige mit anderem Wohnsitz?
Wenn Sie Kinder haben, wissen Sie aus eigener Erfahrung: Oft geht es schneller, als man denkt, und ganz anders als gedacht. Genauso ist es mit einem Rechtsstreit oder rechtlichen Problemen. Mit Ihrer Familien-Rechtsschutzversicherung sind Sie und all Ihre Lieben auf der sicheren Seite - in allen Lebenslagen.
Schützen Sie Ihre Liebsten und Ihre Nächsten
Mitversichert bei Ihrer Familienversicherung - ohne Zusatzkosten:
› Alle minderjährigen und erwachsenen Personen - ob verwandt oder nicht -, die mit Ihnen im gleichen Haushalt leben.
› Ihre minderjährigen Kinder, auch wenn sie beim anderen Elternteil, in einer Pflegefamilie oder in einem Heim leben.
Mit einem Zusatz zu Ihrem Rechtsschutz können Sie ebenfalls mitversichern
- unkompliziert und kostengünstig:
› Ihre Eltern, die dauerhaft in einer Pflegeeinrichtung betreut werden (Altersheim, betreutes Wohnen, Pflegeheim),
› Dieser Versicherungszusatz gilt auch für Ihre weiteren erwachsenen, pflegebedürftigen Familienangehörigen (Kinder, Geschwister), die in Heimen leben und betreut werden.
Schutz für Familien
Die Jahresprämie der DAS Rechtsschutzversicherung entspricht ungefähr dem Honorar einer Anwaltsstunde.
Der kostenlose Wissensvorsprung
Lassen Sie sich über Rechtsfragen auf dem Laufenden halten - ohne dass Sie den Informationen hinterherlaufen müssen.
