Arbeitsrecht

Giovanni Pozzo
Unbezahlte Überstunden
Der Arbeitgeber von P. M. verlangt nun schon zum wiederholten Mal, dass sie unentgeltlich Überstunden leistet. Sie lehnt ab und erhält „als Dank" die fristlose Kündigung.
Die sofortige Intervention der DAS beim Arbeitgeber führt dazu, dass die fristlos ausgesprochene Kündigung in eine ordentliche umgewandelt wird; die Kündigungsfrist gemäss Arbeitsvertrag von drei Monaten wird eingehalten. P. M. wird zudem mit sofortiger Wirkung freigestellt, so kann sie sich in Ruhe nach einer neuen Stelle umsehen. Selbstverständlich erhält sie während der drei Monate den vollen Lohn.
Der Arbeitgeber ist sogar bereit, einen Teil der geleisteten Überstunden zu vergüten - dies allerdings erst, nachdem ihm der Anwalt von DAS eine Zivilklage androht.
