Mietrecht
Nebenkostenabrechnung: Statt 1300 minus 9500 plus!
Familie P. staunt nicht schlecht, als im Frühsommer 2009 die Heiz-Nebenkostenabrechnung ins Haus flattert. Eine Nachzahlung von 1300 Franken - da kann doch etwas nicht stimmen! Eine telefonische Nachfrage beim Vermieter nützt nichts, er beharrt auf seiner Forderung. Familie P. wendet sich an die DAS und bittet darum, die Abrechnung zu kontrollieren.
Weil den DAS Experten nicht nur die Kopie der Heiz-Nebenkostenabrechnung, sondern auch die Kopie des Mietvertrags vorliegt, geht die Prüfung rasch über die Bühne. Das Resultat überrascht: Gemäss Mietvertrag muss Familie P. weder für allgemeinen Strom und Liftservice noch für Kaltwasser und Abwasser aufkommen. Das dicke Ende: Bereits seit ihrem Einzug 2001 wurde Familie P. mit falschen, weil zu hohen Abrechnungen zur Kasse gebeten. Die DAS wendet sich nun selbst an den Vermieter, weist ihn auf den Sachverhalt hin, bemängelt alle Abrechnungen der letzten Jahre und fordert das zu viel bezahlte Geld für die gesamte Zeitspanne zurück. Denn irrtümlich bezahlte Nebenkosten können bis zu 10 Jahre lang zurückgefordert werden. Doch der Vermieter zeigt sich uneinsichtig und ist zu einer Rückerstattung nicht bereit.
Die DAS zieht den Fall vor die Mietschlichtstelle, welche der DAS und Familie P. Recht gibt. Die Mietschlichtstelle kann keine Urteile fällen, aber Vergleichsvorschläge machen. In diesem Fall empfiehlt sie dem Vermieter, den Betrag zurückzuerstatten gemäss der Auflistung der DAS - und zwar aussergerichtlich und gütlich. Die Mietschlichtstelle macht dem Vermieter klar, dass er bei einem Prozess keine Chance hätte und verlieren würde. Zahlreiche Gerichtsentscheide und gar Bundesgerichtsurteile zu dieser Sachlage existieren bereits.
Dies überzeugt nun auch den Vermieter, der nun endlich - wenn auch zähneknirschend - einwilligt. Familie P. darf sich freuen: Dank der DAS zahlt sie nicht 1300 Franken nach, sondern erhält insgesamt 9'533 Franken zurückerstattet.
