Patientenrecht
Kunstfehler mit gravierenden Folgen
Die 60-jährige Bäuerin R. ist teilinvalid und muss sich ein künstliches Hüftgelenk einsetzen lassen. Doch sie wird Opfer eines Kunstfehlers: Das Gelenk wird in einem falschen Winkel eingesetzt, was Muskulatur und Nerven schädigt und zu einer Peronäuslähmung (Fallfuss) führt. Frau R. wird ihren Haushalt nie mehr selbst führen können und wird darum dauerhaft auf eine Haushaltshilfe angewiesen sein. Zudem kann sie nicht mehr aktiv auf dem Hof mitarbeiten und ihren Mann unterstützen.
Die DAS übernimmt für Frau R. die Verhandlungen mit der Haftpflichtversicherung des Spitals. Haushaltsschaden, Verdienstausfall und Genugtuungsentschädigung werden einvernehmlich und aussergerichtlich festgelegt. Die Verhandlungen mit der IV verlaufen deutlich harziger, doch die DAS Anwältin interveniert mit Nachdruck. Ihre Hartnäckigkeit wird belohnt: Sie kann die Erhöhung auf eine ganze IV-Rente für Frau R. durchsetzen.
