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Patientenrecht

Lagerungsschaden: Wie man gebettet wird, so leidet man

Patient M. wurde im Anschluss an seine Rückenoperation nicht ordentlich eingebettet, was zu einer Schädigung der Handnerven führte. Als Feinmechaniker war er durch die eingeschränkte Feinmotorik während rund zwei Jahren arbeitsunfähig.

Die DAS führte die Verhandlungen mit dem Spital, das seine Haftungspflicht anerkannte. Dies ermöglichte bei den Schadenersatzansprüchen (vorübergehender Lohnausfall, Genugtuungszahlung) eine aussergerichtliche Einigung. Der DAS Anwalt intervenierte auch bei der IV erfolgreich. Die Anwaltskosten beliefen sich auf rund 22'000 Franken, die vollumfänglich von der DAS bevorschusst wurden und schlussendlich von der Haftpflichtversicherung des Spitals übernommen werden mussten.