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Vertragsrecht

Jacques Sebastien

Gegensteuern

Kurz nach dem Autokauf, auf ihrer ersten längeren Ausfahrt, auf die sie sich sehr gefreut hat, stellt die Dolmetscherin K. P. fest, dass ihr Occasionsauto diverse Mängel aufweist. Trotz seiner vorherigen mündlichen Zusicherung, das Auto sei bestens in Schuss und absolut mangelfrei, weigert sich der Verkäufer nun, die Mängel zu beheben oder einen Teil des Kaufpreises zu erstatten. Glücklicherweise wurde K. P. für das Verkaufsgespräch von einem Arbeitskollegen begleitet, der die Aussagen des Verkäufers bezeugen kann. K. P. wendet sich an die DAS, die durch ihre Intervention sowie dem Hinweis auf den Zeugen erreicht, dass der Garagist nun endlich bereit ist, K. P. einen Teil des Geldes zurückzugeben.