Arbeitsrecht

Jacques Sebastien
Mutterfreuden
M. S. ist seit einigen Monaten verheiratet. Mit dem Nachwuchs will das junge Paar noch ein paar Jahre warten. Doch manchmal kommt es anders und M. S. erfährt von ihrem Arzt den Grund für ihre Übelkeit: Keine Magengrippe, sondern eine Schwangerschaft. Pflichtbewusst informiert M. S. wenige Tage später ihren Arbeitgeber. Als sie nach einer Woche die Kündigung erhält, fällt sie aus allen Wolken. Das Unternehmen ist der Auffassung, dass die Kündigung trotz Schwangerschaft möglich ist, und will die werdende Mutter nach der Kündigungsfrist von 3 Monaten nicht weiter beschäftigen. M. S. ist tief enttäuscht und ruft bei der DAS an. Diese informiert den Arbeitgeber, dass einer Mitarbeiterin während der Schwangerschaft nicht gekündigt werden kann. Deshalb ist die Kündigung zur Unzeit erfolgt und nichtig; was bedeutet, dass sie gesetzlich gesehen nicht existiert. Somit bleibt M. S. weiterhin angestellt und ist während der Schwangerschaft und dem Mutterschaftsurlaub vor weiteren Kündigungsversuchen geschützt.
