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Versicherungsrecht

Giovanni Pozzo

Inline-Unfall

S. W. ist leidenschaftliche Inlineskaterin und regelmässig auf der Uferpromenade unterwegs. Doch an einem Samstagnachmittag stürzt sie und verletzt sich. Relativ kurze Zeit später beschliesst die Unfallversicherung, ihre Leistungen einzustellen, da ihrer Meinung nach die Verletzungen aus dem Sturz verheilt sein müssten. Dem ist jedoch nicht so und S. W. bittet die DAS um Mithilfe. Der DAS Anwalt erreicht, dass die Situation medizinisch neu abgeklärt wird. Der medizinische Bericht bestätigt, dass S. W. noch immer unter den Unfallfolgen leidet und die Unfallversicherung ihre Leistungen weiterhin zu entrichten hat.