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Strafrecht

Jacques Sebastien

Dachziegel

Bei einem Hurrikan-ähnlichen Sturm fällt vom Dach von P. B. ein Ziegel auf einen Passanten und verletzt diesen schwer am Kopf. Herr B. wird wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt.

Die DAS organisiert seine Verteidigung und erreicht einen Freispruch: Experten weisen nach, dass die Ziegel fachmännisch verlegt und sämtliche Vorsichtsmassnahmen eingehalten wurden.

Durch den Freispruch muss P. B. keine Busse bezahlen - im Gegenteil. Es wird ihm sogar eine Umtriebsentschädigung von 650 Franken zugesprochen.