Strafrecht

Giovanni Pozzo
Traktor ohne Blinker
A. M. überholt ausserorts einen langsam vor ihm fahrenden Traktor. Während des Überholvorgangs biegt der Traktor plötzlich ab und kollidiert mit dem Auto unseres Versicherten. Trotz dessen Beteuerungen, am Traktor sei kein Blinker gestellt gewesen und er selbst sei zudem überaus vorsichtig gefahren, wird nur er gebüsst; der Traktorfahrer kommt ungeschoren davon.
Der DAS Anwalt erhebt Einsprache gegen die Busse und Kosten von insgesamt 800 Franken. Während des Verfahrens gelingt es ihm, die Feststellungen der Polizei zu entkräften, die weitgehend die Aussagen des Traktorlenkers unterstützt, er habe den Blinker gestellt. Die gegen unseren Versicherten erhobenen Vorwürfe müssen fallengelassen werden und er wird freigesprochen.
Folge 1: Auch das gegen ihn eröffnete Administrativverfahren wird eingestellt; bei einer Verurteilung wäre ihm für mindestens einen Monat der Führerausweis entzogen worden.
Folge 2: Die Verhandlungen mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung wenden sich zum Erfolg: Sowohl die Reparaturkosten über 6000 Franken als auch die Kosten von 1450 Franken für das Ersatzfahrzeug werden übernommen.
Die vollumfängliche Schadensübernahme erfolgt dank dem Einsatz des DAS Anwalts, der eine Strafklage gegen den Traktorfahrer eingereicht hätte, hätte sich dessen Haftpflichtversicherung weiterhin geweigert. Die Anwaltskosten von A. M. im Betrag von 3800 Franken übernimmt selbstverständlich die DAS.
