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Versicherungsrecht

Isabel Müller

Leistungskürzungen

O. S. hat einen Verkehrsunfall verschuldet. Die Busse ist bezahlt und den Ausweisentzug hat sie schon hinter sich. Doch damit ist der Fall leider noch nicht erledigt: Die Haftpflicht- und Kaskoversicherung kommt für den gegnerischen und ihren Schaden auf, kürzt jedoch die Leistungen und fordert einen Teil zurück. Das Argument der Versicherung: Ihr Verhalten sei grobfahrlässig gewesen. Die DAS wehrt sich erfolgreich für Frau S. und erreicht eine Reduktion der Kürzungsquote.