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Schadenersatzrecht

Jacques Sebastien

Ausgerutscht

H. H. rutscht vor dem Eingang zu einem Laden auf Glatteis aus und bricht sich das Bein. Der Rentner verfügt über keine spezielle Unfallversicherung. Der Hauseigentümer hatte vergessen zu salzen. Trotzdem weigert er sich, den Unfall seiner Haftpflichtversicherung zu melden.

Erst auf Druck des Juristen der DAS erfolgt diese Meldung. Jetzt kann die Haftpflichtversicherung des Hauseigentümers verpflichtet werden, die Heilungskosten zu übernehmen, die durch die Krankenkasse von Herrn H. nicht gedeckt sind.

Auf Grund des langwierigen und schmerzhaften Heilungsverlaufs muss die Haftpflichtversicherung zudem ein Schmerzensgeld ausrichten.