
Wenn die Versicherung nicht bezahlt…
Versicherungen sind essentiell, wenn es beispielsweise darum geht, die durch einen Unfall entstandenen hohen Kosten zu decken. Was jedoch oft vergessen wird: Eine Versicherung entbindet Herrn und Frau Meier nicht von ihrer Sorgfaltspflicht. Wird diese grobfahrlässig verletzt, kann die Versicherung das Geld für den Schaden bei ihnen zurückfordern. Was dies konkret bedeutet, erklärt DAS Juristin Sebastiana Roud im Interview.
Das Reifenprofil des Autos von Frau Meier ist komplett abgenutzt. Als sie bei nasser Strasse abrupt bremsen muss, schlittert sie und stösst mit einem anderen Fahrzeug zusammen. Wer bezahlt?
Frau Meier wird wohl mit einer Busse rechnen müssen, da sie aufgrund der abgenutzten Reifen ein nicht betriebssicheres Fahrzeug führt (Art. 29 und 93 SVG). Entscheiden Gutachten der Polizei und der Haftpflichtversicherung, dass der Unfall eindeutig auf die abgenutzten Reifen zurückzuführen ist, d.h. ist ihr Verschulden grobfahrlässig, kann die Haftpflichtversicherung die Schadenssumme oder einen Teil davon von Frau Meier zurückfordern.
Übernimmt die Unfallversicherung die Heilungskosten und Verletzungsfolgen, falls Frau Müller bei diesem Unfall verletzt wird?
Die Unfallversicherung wird zwar die Heilungskosten von Frau Meier übernehmen, sie kann aber bei grobfahrlässigem Verschulden allfällige Geldleistungen, wie zum Beispiel Taggelder kürzen. Das bedeutet, dass Frau Meier während ihrer Arbeitsunfähigkeit nur einen Anteil des versicherten Lohnes erhält.
Wann genau gilt das eigene Verschulden als grobfahrlässig?
Dies hängt vom Einzelfall ab. Manche Versicherungen regeln bereits im Vertrag, was sie als grobfahrlässig erachten. Möglichkeiten für eine grobfahrlässig Schuld bei einem Unfall sind etwa überhöhte Geschwindigkeit oder Alkoholkonsum, wenn der Versicherte trotz Ausweisentzug ein Fahrzeug lenkt, er obschon die Autolichter kaputt sind in einen Tunnel oder in der Nacht fährt, er am Steuer telefoniert oder ein Rotlicht oder eine Stoppstrasse überfährt.
Wie viel Geld kann die Versicherung bei grobfahrlässigem Verschulden zurückfordern?
Dies liegt im Ermessen der Versicherung. Der Anteil, den sie vom Versicherten zurückfordert, kann bei überhöhter Geschwindigkeit oder Alkohol zwischen 30 und 50 Prozent liegen. Beim Überfahren eines Rotlichts oder einer Stoppstrasse liegt sie im Schnitt bei zirka 25 bis 50 Prozent. Praktisch keine Versicherung übernimmt den Schaden zudem, wenn der Lenker über keinen Fahrausweis verfügt. Das heisst sie bezahlt zwar den Schaden vorerst, verlangt die Summe jedoch beim Lenker zurück.
Gibt es weitere Fälle, in welchen die Versicherung vom Versicherten Geld zurückfordern kann? Beispielsweise, wenn Herr Meier mit verletztem Knie trotz Abraten des Arztes Sport ausübt und sich dabei verletzt?
Ja. Der Versicherte, der bereits aufgrund seiner Verletzung in Behandlung ist, hat eine sogenannte Schadenminderungspflicht. Er ist verpflichtet seinem Knie Sorge zu tragen, um so den Schaden möglichst gering zu halten. Tut er dies nicht, kann die Versicherung ebenfalls die Entschädigung kürzen. Dieser Grundsatz der Schadenminderungspflicht gilt in allen Versicherungsbereichen.
Gibt es etwas Weiteres in diesem Zusammenhang, das jede und jeder Versicherte unbedingt wissen sollte?
Ja. Erstens: Die Tatsache, dass ich eine Versicherung habe, entbindet mich nicht von meiner Sorgfaltspflicht. Halte ich mich also an die Sorgfaltspflicht, sprich vermeide ich unnötige Risiken für mich und andere, wird die Versicherung den Schaden auch nicht von mir zurückfordern.
Und zweitens: Muss ich als Versicherter einen Teil des Schadens aufgrund meines grobfahrlässigen Verhaltens selber tragen, hilft die DAS bei der Prüfung der Höhe des zurückgeforderten Betrages. Das heisst sie prüft, ob dieser gerechtfertigt, zu hoch oder gar ungerechtfertigt ist.
