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Abflug auf unbekannte Zeit verschoben

Das Zimmer im gebuchten Hotel hat nicht wie angekündigt Meersicht. Der Pool ist, entgegen der schönen Bilder im Reisekatalog, schmutzig und unbenutzbar. Und dann fällt auch noch der Rückflug am geplanten Tag ins Wasser. Damit die lang herbeigesehnten Ferien nicht zum Albtraum werden, gibt DAS Jurist Jean-François Dutruy Tipps fürs richtige Verhalten.

Ob Ferien in der Schweiz, EU, Afrika, Asien oder Amerika, überall kann der Feriengast auf Missstände treffen: Hotelanlagen oder Rundreisen etwa, wie sie ihm im Vertrag ganz anders versprochen wurden. Vieles muss er nicht ohne weiteres akzeptieren. „Das sofortige Rügen vor Ort ist jedoch für das weitere Vorgehen entscheidend", weiss DAS Jurist Jean-François Dutruy. „Die Beanstandung muss beim lokalen Reisevertreter oder beim Hotel schriftlich festgehalten und dokumentiert werden." Denn nur so, kann ein Kunde später sein Recht geltend machen. Hat der Gast eine Beanstandung gemacht, muss sich der Veranstalter in der Schweiz oder seine örtliche Vertretung, gemäss Bundesgesetz über Pauschalreisen, um eine geeignete Lösung bemühen. Bei Problemen, die während den Ferien auftauchen, haftet der Veranstalter oder Vermittler der Reise. Da dieser meist in der Schweiz ansässig ist, gilt entsprechend das schweizerische Recht. Anders falls Ferien bei einem ausländischen Anbieter gebucht werden. Dann gilt das Recht des entsprechenden Landes, in welchem der Veranstalter ansässig ist. „Dies kann die Situation um einiges komplizierter machen", sagt Dutruy. Er rät deshalb Ferienangebote, welche Beförderung und Unterbringung einschliessen - sogenannte Pauschalreisen - lieber bei einem Schweizer Anbieter abzuschliessen.

„Vergessen sollte der Feriengast nie, sich vor dem Buchen der Reise über das entsprechende Land zu informieren", so der persönliche Tipp des DAS-Rechtsanwalts. „Er oder sie soll sich fragen: Ertrage ich das feucht warme Klima Kubas? Wie ziehe ich mich an, wenn ich die Blaue Moschee in Istanbul besuche? Und er muss sich bei einer Beschwerde darüber im Klaren sein, dass er zwar gegenüber seinem Reiseveranstalter bestimmte Rechte geltend machen, diese aber nicht von den Menschen im Land erwarten kann."