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Allgemeine Versicherungsbedingungen

Liebe Kundin, lieber Kunde

Sie interessieren sich für eines unserer Produkte, weil Sie uns vertrauen. Dafür möchten wir Ihnen herzlich danken. Die Kundeninformation unten gibt Ihnen einen Überblick über unser Unternehmen und den wesentlichen Vertragsinhalt. Die genauen Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Antrag oder der Offerte, der Police, den allgemeinen und besonderen Versicherungsbedingungen sowie den anwendbaren Gesetzen.

PDF Allgemeine Versicherungsbedingungen - AVB B 2009

Kundeninformation

Wer sind wir?

Die DAS Rechtsschutz-Versicherungs-AG, eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Luzern, ist die einzige unabhängige Rechtsschutzversicherung der Schweiz. Sie ist ein Unternehmen der international tätigen D.A.S. Gruppe, des grössten Rechtsschutz-versicherers Europas. Werden Sie im Ausland in einen Rechtsstreit verwickelt, profitieren Sie von unserem exklusiven Dienstleistungsnetz.

Wir sind weder wirtschaftlich noch personell mit anderen Versicherungsgruppen verflochten und deshalb ausschliesslich den Interessen unserer Kunden verpflichtet. Die DAS ist der einzige Rechtsschutzspezialist der Schweiz, der Ihnen eine objektive, neutrale und in jeder Hinsicht unbefangene Interessenwahrung garantieren kann.

Was ist eine Rechtsschutzversicherung?

Eine Rechtsschutzversicherung schützt Sie vor den finanziellen Risiken einer Rechtsangele-genheit. Gegen Bezahlung einer Prämie erbringt die DAS einerseits Rechtsdienstleistungen (Rechtsberatung, Rechtsvertretung) und übernimmt andererseits Rechtsverfolgungskosten.

Welche Risiken sind versichert und wie ist der Umfang des Versicherungsschutzes?

Die DAS berät Sie in Rechtsfragen und unterstützt Sie bei rechtlichen Streitigkeiten. Die ver-sicherten Rechtsbereiche sowie der Umfang des Versicherungsschutzes ergeben sich aus dem Antrag oder der Offerte, der Police sowie den allgemeinen und besonderen Versicherungsbedingungen.

Es gibt keine Rechtsschutzversicherung, die alle Streitigkeiten abdeckt. Eine Versicherung ohne Ausschlüsse wäre sehr teuer, eine zu wenig umfassende Versicherung deckt nicht alle vernünftigerweise abzusichernden Risiken. Unsere Produkte können flexibel Ihren Bedürfnissen angepasst werden und schützen Sie gut gegen Rechtsprobleme des Alltags. Wichtige Ausschlüsse und Einschränkungen sind in unseren AVB hervorgehoben.

In einzelnen Fällen tragen Sie einen Selbstbehalt. Die Details dazu finden Sie in den AVB.

Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?

Versicherungsschutz besteht für Schadenereignisse, die während der Vertragsdauer einge-treten und der DAS gemeldet worden sind. In einigen Fällen gilt eine Wartefrist.

Was ist im Rechtsfall zu tun?

Sie sollten der DAS
  • unverzüglich jeden Rechtsfall melden, für den Sie die rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen wollen;
  • alle mit dem Fall zusammenhängenden Auskünfte erteilen;
  • alle sachdienlichen Unterlagen und Beweismittel zur Verfügung stellen.

Bitte erteilen Sie ohne vorherige Einwilligung der DAS keine direkten Aufträge (z.B. an Anwälte oder Experten), sonst verlieren Sie Ihren Versicherungsschutz!

Wie steht es mit dem Datenschutz?

Zur Erfüllung unserer Aufgaben müssen wir Personendaten erheben, verarbeiten und speichern. Es handelt sich um Kundendaten (Name, Adresse usw.), Antragsdaten (Antworten auf Antragsfragen usw.), Vertragsdaten (Vertragsdauer usw.), Inkassodaten (Prämieneingänge usw.) und Schadendaten (Schadenmeldungen usw.). Diese Daten werden in Papier- und elektronischer Form gemäss den gesetzlichen Bestimmungen aufbewahrt und werden zur Überprüfung der im Antrag gemachten Angaben, zur Vertragsverwaltung sowie zur Schaden-abwicklung bearbeitet. Falls erforderlich, werden Daten zur Schadenabwicklung an involvierte Dritte (Versicherungen usw.) weitergegeben.

Wie berechnet sich die Prämie?

Die Höhe der Prämie richtet sich nach dem gewählten Versicherungsschutz sowie den für die Prämienberechnung notwendigen Risikomerkmalen (z.B. AHV-Lohnsumme). Für Ratenzahlung und kurze Vertragsdauer können Zuschläge erhoben werden.

Wann beginnt und endet der Vertrag?

Das Datum des Inkrafttretens und die vereinbarte Vertragsdauer gehen aus der Police hervor. Wird der Vertrag nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf gekündigt, verlängert er sich um ein weiteres Jahr.
Neben der Kündigung auf den Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer bestehen weitere Kündigungsmöglichkeiten.

Hier die wichtigsten in Kürze:
  • wenn während der Laufzeit der Prämientarif ändert;
  • nach Eintritt eines versicherten Rechtsfalles, in dem wir Versicherungsleistungen erbracht haben;
  • wenn Sie im Antrag eine Frage unrichtig beantwortet oder etwas verschwiegen haben. In diesem Fall dürfen wir sogar die erbrachten Leistungen zurückfordern!

Benötigen Sie weitere Informationen?

Wenn Ihnen etwas unklar ist oder Sie zu einem Punkt mehr wissen möchten, sprechen Sie Ihre Versicherungsberaterin oder Ihren Versicherungsberater darauf an oder wenden Sie sich an unser nächstgelegenes Rechtsbüro!

PDF Allgemeine Versicherungsbedingungen - AVB B 2009